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VG Magdeburg, 12.11.2010 - 5 B 206/10 MD |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1, AufenthG § 80 Abs. 4 S. 1
Zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, vorläufiger Rechtsschutz, Sierra Leone, Delegation
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- VG Bremen, 08.01.2010 - 4 V 1306/09
Aufenthalt, Sierra Leone - Vorspracheanordnung
Auszug aus VG Magdeburg, 12.11.2010 - 5 B 206/10
Es ist bereits unklar, ob es sich bei den Vertretern des "Sierra Leone Immigration Office" um "ermächtigte Bedienstete" im Sinne des § 82 Abs. 4 S. 1 AufenthG handelt (mit Verweis auf VG Bremen, Beschluss vom 08.01.2010 - 4 V 1306/09 [ASYLMAGAZIN 1-2/2010, S. 20 f.]).Dies ist ausweislich des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union erforderlich, wenn von einer Vertretung i.S.d. § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gesprochen werden soll (VG Bremen, Beschl. v. 08.01.2010, 4 V 1306/09 und v. 23.07.2007, - 4 V 1917/07; mit Verweis auf: BT-DruckS 16/5065 S. 194).
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 08.01.2010 (4 V 1306/09; juris) ausgeführt:.
- VG Lüneburg, 22.10.2008 - 1 B 55/05
Zielstaat, Austausch; Abschiebung; Guinea; Elfenbeinküste; Korruption; …
Auszug aus VG Magdeburg, 12.11.2010 - 5 B 206/10
Auch hinsichtlich der Vorgehensweise der Delegationen (Feststellung der Staatsangehörigkeit alleine aufgrund von Sprache und Kopfform) wurden Zweifel laut (zu allem: VG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2008, - 1 B 55/05).